Nachdem das Bundesverfassungsgericht die 2007 eingeführte Arbeitszimmer-Regelung für verfassungswidirg erklärt hat, haben nun wieder alle Bundesbürger die Möglichkeit in der nächsten Steuererklärung 2010 ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Damit das Arbeitszimmer absetzbar wird, müssen nur ein paar Dinge beachtet werden.
Ab sofort haben auch wieder alle, die nicht nur ausschließlich in ihrem Arbeitszimmer tätig sind die Möglichkeit, die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Die neue Regelung gilt nun auch wieder für Lehrer oder alle Angestellten die ein Arbeitszimmer haben und dieses beruflich nutzen.
Wichtig: Das Arbeitszimmer darf kein Durchgangszimmer sein und muss durch eine Tür eindeutig vom übrigen Wohnraum getrennt sein. Außerdem sollte das Arbeitszimmer nur so groß sein, dass eindeutig erkennbar ist, dass der Wohnzweck der anderen Räume überwiegt.
Alle diejenigen, die seit 2007 Widerspruch bei ihrem Finanzamt eingereicht haben, haben die Möglichkeit die Kosten auch rückwirkend zurückzuerhalten. Alle anderen gehen leider leer aus und können nur auf Erstattungen ab 2009 hoffen.
2. August 2010
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